Interview Teil 3

Die Apotheke der Zukunft

Die Transformation zur multidimensionalen lokalen Marke

Die Apotheke wird im Zuge der Digitalisierung zur zentralen Schnittstelle zwischen den beteiligten Institutionen. Neben der Bewältigung der technischen Herausforderungen ist die engagierte soziale Kommunikation mit den Patient:innen ein maßgeblicher Erfolgsfaktor.

Teil 3

W:
Lieber Dr. Schwenzer, angesichts der aktuellen Entwicklung haben wir uns entschlossen, unser Interview durch ein Update zu ergänzen.
Seit dem 1. Januar bekommt man beim Arzt in der Regel ein E-Rezept ausgestellt. Das gute alte rosa Rezeptformular hat (fast) ausgedient. Das neue E-Rezept hat viele Vorteile, es macht aber auch manche Probleme. Wie erleben Sie diesen Paradigmenwechsel in der Praxis?

S:
Zunächst die gute Nachricht: das E-Rezept funktioniert in der großen Mehrzahl aller Fälle reibungslos. Allerdings zeigt sich, dass gerade die Vor-Ort-Apotheken eine ganz wichtige Funktion in der Vermittlung dieser neuen Technologie gegenüber den Versicherten übernehmen. Diese eigentlich von Regierung und Krankenkassen zu leistende Aufgabe wird nun – kostenlos – vor allem in den Apotheken und Arztpraxen bewältigt. Zum Glück sind die Apotheken gut vorbereitet und können als vermittelnde Instanz die Akzeptanz des E-Rezeptes bei den Kund:innen sichern helfen.
Viele Arztpraxen stellen seit Anfang Januar digitale Rezepte aus. Den Patient:innen wird dabei meist vermittelt, dieses sei nun„auf“ ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Strenggenommen liegt das Rezept jedoch nicht auf der Karte, sondern in einem sicheren zentralen Datenspeicher, der „TI-Cloud“. Die Gesundheitskarte ist nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke an das Rezept herankommt.
W: Inwiefern ist das problematisch?
In den zentralen Datenspeicher kommt das Rezept erst, wenn es von der Ärztin oder vom Arzt digital signiert, also unterschrieben wurde. Hier kommt es zu Problemen, wenn Ärzte das Rezept erst signieren, wenn die Patienten die Praxis schon lange verlassen haben und schon in der Apotheke stehen, um das Rezept einzulösen. Insbesondere in der Anfangsphase gab es Arztpraxen, in denen die Rezepte nur ein oder zweimal am Tag vom Arzt freigegeben wurden.
Da das Rezept bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Datenspeicher liegt, kann es auch noch nicht mit der Gesundheitskarte abgerufen werden. Das ist in vielerlei Hinsicht ärgerlich. Denn um ihr Rezept einzulösen, müssen Patienten dann gegebenenfalls noch ein zweites Mal aus dem Haus gehen. Da die Apotheke zu diesem Zeitpunkt zudem nicht erkennen kann, was vom Arzt verordnet wurde und manche Arzneimittel bestellt werden müssen, kann es sogar vorkommen, dass Patient:innen wegen des E-Rezepts noch ein drittes Mal aus dem Haus gehen müssen. Gerade für ältere und immobile Patienten ist der derzeitige Prozess mit der Gesundheitskarte damit eher nachteilig. Besser wäre es in solchen Fällen, wenn die Arztpraxis einen Ausdruck des E-Rezepts erstellt.

Immer wieder kommt es auch zu technischen oder organisatorischen Schwierigkeiten beim digitalen Signieren der Rezepte durch die Ärztin bzw. den Arzt kommen. Da die Apotheke nicht erkennen kann, welches Problem vorliegt, muss man dann in der Praxis anzurufen um nachzufragen, was aus dem Rezept geworden ist.
Ist das E-Rezept wegen organisatorischer oder technischer Probleme nicht signiert gehen also viele Vorteile des digitalen Rezepts verloren: sichere Versorgung, sofortige Verfügbarkeit, keine zusätzlichen Wege, kein zusätzlicher Aufwand.
Das schwächt die Akzeptanz bei den Kund:innen. Viele sind zudem unzufrieden, dass sie nicht mehr unmittelbar sehen können, was der Arzt ihnen verordnet hat. Auch das ist eine Folge der kurzsichtigen Konzeption.

W:
Wie können diese Probleme am besten überbrückt werden?

S:
Ein Patentrezept gibt es nicht. Schwierigkeiten bekommt man am besten durch engagierte Kommunikation mit den Kund:innen und Arztpraxen in den Griff. Allerdings kostet es uns in der Apotheke inzwischen sehr viel zeitlichen Ressourcen, solche Probleme für die Kunden zu lösen Gerade bei wichtigen und sofort benötigten Medikamenten empfehlen wir Patienten daher bei den Ärzten bzgl. der unmittelbaren Signierung nachhaken. Im Zweifel sollten
die Patienten in der Praxis einen Ausdruck des E-Rezeptes mit Barcode erbitten. Dieser Ausdruck kann in der Regel nur erzeugt werden, wenn die digitale Signatur vorliegt. Auf den Ausdruck haben Patienten außerdem einen gesetzlichen Anspruch. Wenn gar nichts anderes funktioniert, besteht für Ärzte auch weiterhin die Möglichkeit ein rosa Rezept auszustellen.

W:
Diese Art „Workarounds“ lassen sich wohl vorerst nicht vermeiden, bis sich die Abläufe mittelfristig „eingeschliffen“ haben. Werden denn nun bereits sämtliche Verordnungen auf digitalem Wege verarbeitet?

S:
Nein, es dürfen bisher noch nicht alle Produkte mit einem E-Rezept verordnet werden. Dies gilt zum Beispiel für starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) aber auch für Teststreifen, Verbandmittel und Zubehör wie Spritzen und Kanülen sowie alle sogenannten Hilfsmittelverordnungen. Werden solche Produkte dennoch von der Praxis auf E-Rezept verordnet, müssen die Apotheken die Herausgabe leider ablehnen und die Arztpraxis muss erneut aufgesucht werden. In der Regel achten die Arztpraxen darauf und nutzen für solche Produkte weiter Papierrezepte.

W:
Wie transparent gestalten sich denn die neuen Abläufe aus Sicht der Kund:innen und welche rein digitalen Kontrollmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

S:
Wie gesagt, viele Kunden sind verunsichert, dass sie nicht mehr unmittelbar sehen, was Ihnen verordnet wurde. Zudem wurde bei der gesamten Planung zu wenig Rücksicht auf Pflegebedürftige und Heimpatienten genommen. Hier erleben wir teilweise, dass Apotheken die Gesundheitskarten der Patienten hin- und herfahren müssen. Das kann auch keine Dauerlösung sein.
Nur mit der offiziellen E-Rezept App der gematik kann derzeit auch ohne Ausdruck das E-Rezept eingesehen und an eine Apotheke weitergeleitet werden. Obwohl diese App eine gute Lösung ist und einen freien Zugang zu allen Apotheken ermöglicht – also die gesetzlich zugesicherte freie Apothekenwahl der Patienten nicht einschränkt – wird ihre Nutzung teilweise unnötig kompliziert gemacht. Kund:innen benötigen ein Smartphone welches „NFC-fähig“ sein muss und von der Krankenkasse eine PIN für die elektronische Gesundheitskarte. Das klingt erstmal einfach. Normalerweise könnte diese PIN-Vergabe z.B. in der Krankenkassen-Filiale oder per Identifikation beim Postboten erfolgen. Allerdings haben einige Krankenkassen den Bezug der PIN so kompliziert gemacht, dass gerade ältere Patienten überfordert sind. Den Vogel schießt hier die HKK ab: Patienten müssen erst eine HKK-App installieren, sich dort registrieren und können erst dann in der Filiale eine PIN beantragen. Viel umständlicher geht es kaum noch.
In Zukunft soll es zudem auch möglich werden, das E-Rezept ohne PIN mit einer geeigneten App von der Gesundheitskarte auszulesen.

W:
In Zukunft soll es zudem auch möglich werden, das E-Rezept ohne PIN mit einer geeigneten App von der Gesundheitskarte auszulesen. Wie bewerten Sie diese Verfahren?

S:
An sich ist es eine gute Idee, den Zugang zum E-Rezept so einfach wie möglich zu gestalten. Ob es aber sinnvoll ist, dafür das Sicherheitsniveau abzusenken und es einer Vielzahl von neuen und nicht geprüften Apps zu ermöglichen die Gesundheitskarte auszulesen ist zweifelhaft.
Das sogenannte Card-Link Verfahren wurde auf Druck ausländischer Arzneimittelversender entwickelt, bei denen es sich – trotz anderslautenden Bezeichnungen – nicht um Apotheken nach deutschem Recht handelt. Es ist schon verblüffend, dass die deutsche Politik hier dem Druck einzelner Wirtschaftsunternehmen nachgibt und ein System etabliert, welches die mit viel Aufwand entwickelten Sicherheitsvorkehrungen unseres digitalen Gesundheitssystems schwächt. Alle beteiligten Organisationen der Ärzte, Krankenkassen und Apotheker haben sich zum derzeitigen Stand gegen die Freigabe dieser Funktion ausgesprochen. Aber das Bundesgesundheitsministerium hat die Bedenken beiseite gewischt und den internationalen Konzernen grünes Licht gegeben.
Natürlich wollen auch wir für unsere Patienten digital über möglichst viele Wege erreichbar sein. Auch und gerade mit dem E-Rezept. Aber wir würden dafür natürlich nur wirklich sichere Anwendungen verwenden.

W:
Bei der Gelegenheit würde ich gern noch auf das jüngst erlassene BGH-Urteil zu Preisuntergrenzen bei Einkaufskonditionen von Arzneimitteln zu sprechen kommen. Dies stellt nach einhelliger Meinung eine empfindliche Belastung für viele Apotheken dar. War dies Urteil so erwartet worden und inwieweit schwächt diese zusätzliche Belastung die Rolle der Apotheken in einer so entscheidenden Phase der Digitalisierung?

S:
Man wird die schriftliche Begründung des Urteils abwarten müssen, um letztlich die vollen Konsequenzen zu ermessen. Eines ist aber schon jetzt klar: wenn die das Urteil zu einer Streichung aller Skonti führt, werden viele Apotheken dies finanziell nicht verkraften. Nachdem der Staat jahrelang die Apothekenhonorare nicht angehoben hat, sind die Einsparungen beim Arzneimitteleinkauf für die meisten Apotheken die einzige Möglichkeit wirtschaftlich zu arbeiten. Die Politik ist dringen gefordert hier Lösungen zu finden, die die Apotheken vor Ort stützen und damit die gute Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Arzneimitteln erhalten bleibt. Man darf dabei nicht vergessen, dass Apotheken vor Ort sehr viel mehr Aufgaben wahrnehmen als die reine Arzneimittellogistik. Gerade die Beratung im Rahmen der Lieferengpässe oder bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens zeigen dies sehr deutlich. Auch in der Pandemie haben Apothekenteams großartiges geleistet.
Die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in der Apotheke mit Beratung rund um viele – auch digitale – Gesundheitsthemen ist ein wichtiger Baustein nicht nur des Gesundheitssystems, sondern des Gemeinwesens ganz allgemein. Lokal- und Landespolitiker aller Parteien haben das schon lange erkannt, nur der Bund tut sich schwer. Ich hoffe das ändert sich. Allerdings machen die bisher vom BMG vorgelegten Ideen wenig Hoffnung. Aber das wäre ein Thema für ein weiteres Interview.

W:
Danke Ihnen Dr. Schwenzer, für dieses wertvolle Update und die vorläufige Bewertung der Situation. Es bleibt spannend und wir beobachten den Fortgang der Entwicklungen weiterhin.

Hier gelangen Sie zu den übrigen Teilen des Interviews:

© Interview mit Dr. Stefan Schwenzer und Frank Wohlgemuth. Teil 3 veröffentlicht am 08. April 2024, Teil 1 u. 2 veröffentlicht am 10. September 2023, alle Rechte vorbehalten